
Pressefreiheit siegt: Palantir wollte Schweizer Journalismus mundtot machen – und scheiterte

Der US-Technologiekonzern Palantir ist mit dem Versuch gescheitert, die Mehrheit seiner Gegendarstellungen zu zwei kritischen Artikeln der Republik gerichtlich durchzusetzen. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 Beanstandungen zurück. Nur eine einzelne Passage muss die Redaktion korrigieren. Palantir trägt zudem den größten Teil der Verfahrenskosten.

Die Auseinandersetzung hat ihren Ursprung in Recherchen, die im Dezember 2025 erschienen sind. Darin wurde beschrieben, wie Palantir über mehrere Jahre hinweg versucht hatte, bei Schweizer Bundesstellen und dem Militär Fuß zu fassen – mit geringem Erfolg. Die Artikel stützten sich vor allem auf Dokumente, die mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes beschafft worden waren.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Zusammenhängen bekannt. Im Ukraine-Krieg stellt das Unternehmen seit 2022 Plattformen zur Verfügung, die die ukrainischen Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Software kommt dabei sowohl für operative Planung als auch für die Analyse großer Datenmengen zum Einsatz.
Auch im Nahen Osten ist Palantir mit seinen Systemen präsent. Die Technologie wird unter anderem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten genutzt, um iranische Aktivitäten zu überwachen und zu analysieren – etwa im Bereich von Raketenprogrammen, Drohnen oder Cyberoperationen.
Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen aufgrund der US-Sanktionen nicht. Die enge Verflechtung mit westlichen Militär- und Geheimdienststrukturen war jedoch einer der Gründe, weshalb Schweizer Stellen in der Vergangenheit Zurückhaltung gegenüber dem Unternehmen gezeigt haben.
Die Republik hatte in ihren Artikeln unter anderem dargelegt, dass Palantir-Anfragen bei mehreren Bundesämtern und beim Militär abgelehnt worden waren. Ein interner Bericht der Armee hatte Risiken für die Datensouveränität hervorgehoben. Palantir reagierte auf die Veröffentlichungen mit der Forderung nach umfangreichen Gegendarstellungen. Nachdem die Republik diese abgelehnt hatte, reichte der Konzern Klage beim Handelsgericht Zürich ein.
Das Gericht entschied, dass die große Mehrheit der beanstandeten Passagen keine Gegendarstellung erfordert. Elf von elf Forderungen zum ersten Artikel wurden vollständig abgewiesen. Beim zweiten Artikel ließ das Gericht nur eine einzige Beanstandung zu. In den übrigen Fällen sah das Gericht entweder journalistische Wertungen oder Formulierungen, deren zugrunde liegende Tatsachen von Palantir nicht substantiiert bestritten worden waren.
Die einzige Textstelle, die korrigiert werden muss, betrifft eine Aussage zur Entstehungsgeschichte der Software-Plattform Foundry. Hier folgte das Gericht der Auffassung von Palantir, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die einer Gegendarstellung zugänglich ist.
In der Urteilsbegründung hielt das Gericht fest, dass das schweizerische Gegendarstellungsrecht nicht dazu dient, journalistische Einordnungen oder kritische Wertungen zu unterbinden. Palantir habe in mehreren Fällen versucht, Formulierungen als Tatsachenbehauptungen darzustellen, ohne die dahinterliegenden Sachverhalte ernsthaft zu widerlegen.
Palantir wurde verpflichtet, 95 Prozent der Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung in Höhe von 9.900 Franken an die Republik zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren zeigt die Grenzen des Gegendarstellungsrechts auf. Es schützt das Recht auf Berichtigung falscher Tatsachen, gewährt aber keinen Anspruch darauf, eine eigene politische oder geschäftliche Darstellung in einem Medium durchzusetzen. Für die Republik bedeutet das Ergebnis, dass die zentralen Aussagen ihrer Recherche bestehen bleiben. Palantir hat bislang erklärt, das Urteil zu akzeptieren und die verbleibende Gegendarstellung zu veröffentlichen.
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